Firmenwagen beim Geschäftsführer
Nach der Entscheidung des BFH vom 05.06.2014 sind Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht als unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern.
Dies gilt auch im Falle eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der im Rahmen einer Organschaft derartige Fahrten durchführte. Dass die Heimfahrten auch privaten Charakter haben, konnte der BFH in solchen Fällen nicht bestätigen. Der Kläger suchte vielmehr als Organträger der GmbH seinen Betrieb (Einzelunternehmer) auf, um dort unternehmerisch tätig zu werden.