Elster - Authentifizierungspflicht
Seit dem 01.01.2013 müssen Umsatzsteuervoranmeldungen, Dauerfristverlängerungen und die Anmeldung zur Lohnsteuer elektronisch authentifiziert werden.
Das elektronische Zertifikat können Sie auf der Elster- Homepage beantragen! Der Link hierzu ist: Elster Online >>