Minijobzentrale weist auf Mindestlohn hin
Der neue Mindestlohn mit 8,50 EUR die Stunde ist grundsätzlich ab 01.01.2015 für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren bindend.
Ausgenommen sind Auszubildende. Auch bei den als Minijobber beschäftigen kommt der neue Mindestlohn zur Anwendung, egal ob diese im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt werden. Für Praktikanten gibt es besondere Vorgaben, die mit einer Dreimonatsfrist verknüpft sind. Der neue Mindestlohn ist zunächst bis 01.01.2017 festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie hier: