Lohnsteuerbescheinigung ab 2015
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 15.09.2014 die Einzelheiten zur Ausstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ab 2015 bekannt gegeben.
Die Lohnsteuerbescheinigung ist grundsätzlich bis zum 28.02. des Folgejahres an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung ist in authentifizierter Form durchzuführen. Unter www.elster.de sind ausführliche Informationen über das Verfahren, die Authentifizierung usw. erhältlich.