Weihnachtsfeier als Betriebsveranstaltung
Wie jedes Jahr sollte die Weihnachtsfeier so geplant werden, dass die Aufwendungen möglichst steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Dafür gilt eine 110,00 EUR Freigrenze (Bruttowert). Die gesamten Bruttoaufwendungen sind auf die teilnehmenden Arbeitnehmer zu verteilen und mit der Freigrenze zu vergleichen. Bei der Berechnung bleiben im Jahr 2014 die Aufwendungen der Kosten für den äußeren Rahmen außen vor, z. B. Miete für die Räumlichkeit. Auch teilnehmende Familienmitglieder werden nicht mehr bei den Aufwendungen mitgerechnet. Zu achten ist insbesondere darauf, dass eine Betriebsveranstaltung vorliegt, d.h. die Veranstaltung muss allen Arbeitnehmern offen stehen und die Arbeitnehmer sind die überwiegende Teilnehmergruppe.