Lohnsteuer-Nachschau
Mit ihrem Schreiben vom 16.10.2014 klärt die Finanzverwaltung Abläufe für die gesetzlich neu eingeführte Lohnsteuer-Nachschau.
Es liegt keine Außenprüfung vor, weshalb es keiner Ankündigung oder Prüfungsanordnung bedarf. Der Steuerpflichtige ist zur Mitwirkung verpflichtet und muss dem Amtsträger Zugang zu den betrieblich genutzten Räumlichkeiten verschaffen. Ein Rechtsmittel ist nicht gegeben, es sei denn, es wird ein schriftlicher Verwaltungsakt erteilt. Dieser schriftliche Verwaltungsakt ist mit dem Rechtsmittel des Einspruchs anfechtbar.