Neue Vorsorgepauschale ab 2015
Ab 2015 werden die Krankenkassen einen einkommensbezogenen Zusatzbeitrag erheben. Durch gesetzliche Regelung erfolgt jedoch die steuerliche Berücksichtigung bereits im Lohnsteuerabzugs- verfahren.
Die Vorsorgepauschale, die bereits in der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, wurde dementsprechend angepasst. Der Steuerabzug bei der Lohnabrechnung wird diesen Zusatzbeitrag bereits beinhalten.