Aktuell

Neue Vorsorgepauschale ab 2015

Ab 2015 werden die Krankenkassen einen einkommensbezogenen Zusatzbeitrag erheben. Durch gesetzliche Regelung erfolgt jedoch die steuerliche Berücksichtigung bereits im Lohnsteuerabzugs- verfahren.

Die Vorsorgepauschale, die bereits in der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, wurde dementsprechend angepasst. Der Steuerabzug bei der Lohnabrechnung wird diesen Zusatzbeitrag bereits beinhalten.

 

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