Information zur E-Bilanz
Seit dem Wirtschaftsjahr 2013 muss die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt erfolgen. Anfang Februar fand aus diesem Grund eine Informationsveranstaltung im Bundesfinanzministerium zum Thema E-Bilanz statt. An der Taxonomie werden kaum Veränderungen vorgenommen.
Ergänzt wurde die Position „Ergänzungen für vororganschaftliche Mehr- und Minderabführungen“. Die Übermittlung der E-Bilanz für Jahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, muss mit Release 5.1 zur HGB-Taxonomie erfolgen. Mit dem Nachfolge-Release 5.2 soll dann auch die Einreichung an den elektronischen Bundesanzeiger möglich sein. Nach Auskunft der Finanzverwaltung sind keine Erweiterungen des Mindestumfangs geplant.
HINWEIS:
Langfristig geplant ist eine Rückübermittlung an den Steuerpflichtigen im XBRL-Format. Ein genauer Zeitpunkt konnte jedoch noch nicht genannt werden.