Aktuell

Unterstützungskasse

Nach einem Urteil des BFH vom 14.11.2012 endet die Steuerbefreiung bei einer Unterstützungskasse, wenn das Kassenvermögen übertragen wird. Bei einer Übertragung des nahezu gesamten Vermögens auf einen anderen Rechtsträger endet die Körperschaftsteuerbefreiung sogar für zurückliegende Veranlagungszeiträume.

Nach dem Urteil des obersten Gerichts liegt bei der Übertragung des gesamten Vermögens einer Unterstützungskasse ein Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung vor. Die Verwendung des Vermögens und die Einkünfte der Kasse für deren Zwecke sind nicht mehr dauernd gesichert.
HINWEIS:
Über eine Unterstützungskasse kann unter bestimmten Voraussetzungen und Grenzwerten eine steuerfreie und sozialversicherungsfreie Altersvorsorge für Arbeitnehmer aufgebaut werden.

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